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Schulordnung

Die Eduard-Mörike-Schule ist ein Ort, an dem sich alle Schüler und Erwachsenen, die hier lernen und arbeiten, wohlfühlen sollen. Um ein gewaltfreies Lern- und Schulklima zu erreichen, müssen wir aufeinander Rücksicht nehmen, Verantwortung für unser Handeln und Lernen übernehmen und uns an vereinbarte Regeln halten. Dazu müssen sich alle verpflichtet fühlen.

1.         Betreten und Verlassen des Schulgeländes 

a) Alle Schüler begeben sich nach Ankunft des Schulbusses in den Aufenthaltsraum bzw. auf den Pausenhof.

b) Nach dem ersten Gongzeichen (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn) begeben sich die Schüler in die im Stundenplan ausgewiesenen Räume und legen ihre Unterrichtsmaterialien für die Stunde bereit.

c) Fachräume und die Turnhalle dürfen nur mit Erlaubnis des Lehrers betreten werden.

d) Nach Unterrichtsende sind die Klassen- und Fachräume aufzustuhlen, die Fenster zu schließen und in ordentlichem Zustand zu verlassen.

e) Der jeweilige Klassen- oder Fachlehrer verlässt als letzter den Raum und schließt ab.

f)Während der Unterrichtszeit und der Freistunden innerhalb der normalen Unterrichtszeit darf kein Schüler ohne Erlaubnis des zuständigen Lehrers das Schulgelände verlassen.

 

2.         Pausenordnung und Aufsicht

a) Die kleine Pause dient dazu das Klassenzimmer zu wechseln oder auf die Toilette zu gehen.

b) Mit dem zweiten Gong befindet sich jeder Schüler in seinem Klassenzimmer.

c) In der großen Pause begeben sich alle Schüler auf den Schulhof und den Hartplatz.

 

3.         Besondere Regelungen

a) Es besteht innerhalb des Schulhauses und des Schulgeländes Rauch-, Alkohol- und Kaugummiverbot.

b) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.

c) Handys müssen ausgeschaltet sein.

d) Mützen und Kappen sind im Unterricht abzunehmen.

 

4.         Hinweise für Fahrschüler

a) An der Haltestelle muss beim Einsteigen eine höchstmögliche Sicherheit gewährleistet sein. Auf gegenseitige Rücksichtnahme ist zu achten.

b)Die Schüler dürfen aus Sicherheitsgründen nur an den für sie vorgesehenen Haltestellen einsteigen.

c) Die Fahrräder sind in den vorhandenen Fahrradständern abzustellen und abzuschließen. Die Schule übernimmt für Beschädigungen oder Diebstahl an den Fahrrädern keine Haftung. 

                                        

5.         Anordnung zur Sicherheit und Unfallverhütung

Verboten ist

a) das Rennen und Raufen im Schulgebäude

b) das Hinüberlehnen über das Geländer und das Hinauslehnen aus dem Fenster

c) das Werfen von Schneebällen

d) das Rad-, Rollerskates-, Skateboard- und Kickboardfahren auf dem Sc

hulgelände und das Klettern auf dem Brunnen.

Unfälle und Schäden auf dem Schulweg und Schulgelände müssen sofort gemeldet werden.

 

6.         Garderobe

Die Jacken sind in den Boxen aufzuhängen. Wertgegenstände und Geld sollen nicht in den Taschen gelassen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.      

gez. N. Floeder Bad Mergentheim 22.06.2010

 

 

 

 

 

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